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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Juni 2009)

Mit der Anmeldung kommt zwischen Ihnen und mtbeer ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» bilden zusammen mit dem Programm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und mtbeer. mtbeer ist bemüht die Angebote sorgfältig zu planen und schafft die Voraussetzungen, um für Sie ein bleibendes Erlebnis mit schönen Erinnerungen zu gestalten.

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    1. Veranstalter und Organisator
      1. mtbeer – Bikeschule & Solutions gmbh
        Kirchgässli 7
        3800 Interlaken/Matten
      2. Internet: www.mtbeer.ch | e-Mail: info@mtbeer.ch | Tel/Fax: +41 (0)33 / 822 84 92
      3. Die mtbeer – Bikeschule & Solutions gmbh gmbh wird nachfolgend mtbeer genannt.

    2. Anmeldung
      1. mtbeer empfiehlt eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl bei allen Angeboten beschränkt ist.Eingang der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen eine Bestätigung, welche zugleich als Rechnung gilt. Die Anmeldung ist gültig, sobald eine Anzahlung geleistet wird.
      2. Der Veranstalter verpflichtet sich, gemäss Ausschreibung ein entsprechendes Angebot zusammenzustellen.
      3. Der Teilnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Preise zu bezahlen und die Zahlungsmodalitäten einzuhalten.

    3. Zahlungsbedingungen
      1. Die Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei einer Unterkunft im Doppelzimmer. Es gelten immer die bei der Buchung aktuellen Preise.
      2. Bei Ferien-Angeboten beträgt die Anzahlung Euro 200.00 pro Person, zahlbar innert 10 Tagen.
      3. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Abreisedatum fällig.
      4. Bei Arrangements unter CHF 400.– ist der Gesamtbetrag innert 30 Tagen fällig, spätestens 1 Wochen vor dem Datum des Angebotes.
      5. Alle Arrangementpreise sind im Doppelzimmer berechnet. Wir sind bemüht, für alle TeilnehmerInnen eine/n geeignete/n ZimmerpartnerIn zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, oder auf Wunsch für ein Einzelzimmer, muss ein Zuschlag verrechnet werden.

    4. Annulation
      1. Eine Annulation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
      2. Für Auslandferien beträgt die minimale Annullationsgebühr bis 60 Tage vor Abreise Euro 200.00 pro Person.
      3. Bei kurzfristigen Annulationen gelten folgende Gebühren in Prozenten des Arrangementpreises
        • 59 bis 15 Tage vor Abreise 50% der Kosten
        • 14 bis 01 Tage vor Abreise 100% der Kosten
        • Für Weekends, Tageskurse und Kurztouren beträgt die minimale Annulationsgebühr bis 8 Tage vor Abreise CHF 60.–
                pro Person. Bei 7 bis 01 Tage vor Abreise muss 100% des Rechnungsbetrages verrechnet werden.
        • Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen, eingeschriebenen Annulation.

    5. Annulation durch mtbeer
      1. Es steht im Ermessen von mtbeer, Angebote infolge ungenügender Teilnehmer, Streiks, Unruhen im Land, höherer Gewalt oder Ähnliches, nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem/der TeilnehmerIn der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber mtbeer ist nicht nicht möglich.
        Bei äusseren Einflüssen ist es mtbeer vorbehalten das Programm entsprechend anzupassen.

    6. Versicherungen
      1. Im Arrangementpreis sind keine Versicherungen eingeschlossen.
      2. Eine Annulationskosten- und Assistanceversicherung ist für alle TeilnehmerInnen empfehlenswert. mtbeer empfiehlt den TeilnehmerInnen, Ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen.

    7. Pass, Visum, Impfungen.
      1. Die ReiseteilnehmerInnen sind für die Reiserichtlinien im Ausland sowie der Sicherheit der Reiseunterlagen (Pass usw.) selber verantwortlich.

    8. Haftung
      1. mtbeer haftet gegenüber dem/der TeilnehmerIn als Reiseveranstalter für eine sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reise-, Service- und Dienstleistungen.

    9. Haftungsausschluss
      1. mtbeer haftet dem/der TeilnehmerIn bei folgenden Fällen nicht:
        • Versäumnisse des/der TeilnehmerIn;
        • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
                Leistungen nicht beteiligt ist;
        • höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches mtbeer oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt
               nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

    10. Transportschäden und Diebstahl von (Miet-) Bikes
      1. mtbeer haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bussen usw.) entstandene Schäden am Fahrrad inkl. Gepäck; ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs.
      2. Die TeilnehmerInnen müssen ihr Fahrrad und Gepäck privat versichern.
      3. Insbesondere haftet der/die TeilnehmerIn auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei mtbeer geliehenen Mietmountainbikes.
      4. mtbeer empfiehlt dazu den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung.
      5. Bei Verlust oder Schaden von gemieteten Sportgeräten ist der Mieter haftbar.

    11. Lokale Veranstalter
      1. Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht durch mtbeer getätigt werden, übernimmt mtbeer keine Haftung.

    12. Erhöhtes Unfallrisiko.
      1. Mountainbiking ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Stürze, Kollisionen mit motorisiertem Verkehr, Steinschlag im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem/jeder TeilnehmerIn ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.
      2. Auf allen Biketouren (inkl. Tageskurse, Kurztouren und Weekends) ist das Tragen eines geprüften Bikehelms obligatorisch sowie das Tragen von zweckmässiger guter Bikebekleidung inkl. Bikehandschuhe und Brille wird unbedingt empfohlen.
      3. Im Weiteren haftet mtbeer nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes (eingeschlossen der Mietbikes) da die Bikes durch den Gebrauch oder durch Transporte unterwegs stark abgenützt werden und Schäden sehr kurzfristig entstehen können.

    13. Medizinische Betreuung
      1. Die Tourenguides von mtbeer sind medizinisch nicht speziell ausgebildet, sie verfügen nur über ein durchschnittliches «Erste-Hilfe-Wissen».
      2. Die Teilnahme an unseren Reisen, Touren und Tagesanlässen erfolgt immer in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

    14. Bildmaterial
      1. Das an unseren Events und Ferien entstandene Film- und Bildmaterial (worauf TeilnehmerInnen abgebildet sind) darf von mtbeer ohne Rückfragen für Dokumentationen und Werbung in Drucksachen und Internet verwendet werden.

    15. Gerichtsstand
      1. Im Verhältnis zwischen dem/der TeilnehmerIn und mtbeer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
      2. Klagen gegen mtbeer können ausschliesslich an deren Firmensitz in 3800 Matten bei Interlaken angebracht werden. Gerichtsstand ist 3800 Interlaken.

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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 21. July 2009 )
 
   
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